Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Soloselbständige.
Sie ermöglicht Zuschüsse bis 9.000 EUR bei bis zu 5 Beschäftigten und bis 15.000 EUR bei bis zu 10 Beschäftigten. Die Umsetzung dieses Programms erfolgt in Schleswig-Holstein auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank über u.a. Link gestellt werden:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Informationsplattform der Investitionsbank für Hilfen an Unternehmen:
Für die vielfältigen weiteren Hilfen an Unternehmen (Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeld, staatliche Lohnfortzahlung bei angeordneter Quarantäne, Darlehensprogramme, Steuererleichterungen, Risikoentlastung durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute und der KfW) hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein unter dem o.g. Link eine umfassende Informationsplattform aufgebaut.
Foto: Vorschaubild zur Meldung: Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Soloselbständige.