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Geflügelpest

Amt Auenland Südholstein, den 11. 11. 2016

In verschiedenen Teilen Schleswig-Holsteins wurde bei Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt. Da auch der Kreis Segeberg betroffen ist, hat der Landrat des Kreises Segeberg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet u.a. die Aufstellung von Geflügel und das Verbot zur Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist der anliegenden Datei zu entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest